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Die Ultraschalluntersuchung ist ein Routineverfahren, um das ungeborene Kind direkt im Mutterleib beobachten zu können. Nach heutigem Kenntnisstand verursacht die Untersuchung – selbst bei wiederholter Anwendung – keine Schäden bei Mutter und Kind. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für 2 Untersuchungen in der Schwangerschaft: in der 12.- 14. sowie in der 20. – 23. Schwangerschaftswoche. Bei Risikoschwangerschaften können nach ärztlichem Ermessen zusätzliche Ultraschalluntersuchungen durchgeführt werden.
Die Leistungen im Zusammenhang mit der normal verlaufenden Mutterschaft sind schon ab Beginn der Schwangerschaft von Franchise und Selbstbehalt befreit.
Die Krankenkasse bezahlt die Kosten der regulären Kontrolluntersuchungen, der Geburt, Nachkontrolle und Stillberatung.
Zu den regulären Kontrolluntersuchungen gehören:
Seit dem 1. März 2014 haben Sie das Recht, dass die Krankenkasse auch für Leistungen bei Krankheit, die ab der 13. Schwangerschaftswoche, während der Geburt und bis acht Wochen nach der Geburt erbracht werden, keine Franchise und Selbstbehalt erhebt. Bei Schwangerschaftskomplikationen während der ersten zwölf Wochen bleibt die Kostenbeteiligung (Franchise/Selbstbehalt) aber bestehen.
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